Sie haben ein Tier gefunden? Bitte beobachten Sie das Tier zunächst aus etwas Entfernung und schätzen seinen Zustand ein. Nehmen Sie derweil Kontakt zu den nachfolgend aufgeführten Hilfsinitiativen auf.
Spezialisierte Ansprechpartner finden Sie unter den einzeln aufgeführten Tierarten verlinkt.
Dieser Artikel bezieht sich insbesondere auf Fundtiere in OWL.
Wenn es schnell gehen muss:
Bestenfalls führt der erste Gang mit einem verletzten Fund- oder Wildtier direkt zu einer Tierarztpraxis.
Außerhalb der Sprechzeiten kann der Tierärztliche Notdienstfinder Westfalen-Lippe für Notfälle verwendet werden.
Hilfetelefon / Infonetz bei Wildtierfund:
Inhalt
Rechtliche Grundlagen - Fundtier vs. Wildtier
Krankheitsübertragung durch Tiere
Handlungsempfehlungen für die häufigsten Tierarten:
Rechtliche Grundlagen für Fundtiere
Rechtlich wird unterschieden zwischen
Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung sind Tiere keine „Sachen“, sie werden nur im Eigentums- und Fundrecht wie Sachen behandelt, sind ansonsten jedoch auf Grundlage etlicher weiterer Gesetze besonders geschützt!
Was mache ich beim Fund eines Haus- oder Nutztieres?
Nach §965 BGB besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Finders bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Das Tier kann in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung einem kooperierenden Tierschutzverein zugeführt, bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder selbst in Verwahrung genommen werden. Die Fundbehörde ist nach §967 BGB zu einer Entgegennahme des Fundtieres verpflichtet! In der Praxis gestaltet es sich zumeist so, dass man sich (insbesondere außerhalb der üblichen Büro-Zeiten der Gemeindeverwaltung) bei der Feuerwehr oder Polizei meldet. Die Kommunen regeln intern, ob letztendlich Ordnungsamt, Feuerwehr oder Einwohnermeldeamt für Fundtierangelegenheiten zuständig sind.
Was mache ich beim Fund eines Wildtieres?
Zunächst muss jeder für sich entscheiden, ob er in die Natur eingreifen möchte, oder nicht. Da die allermeisten Problematiken mit Wildtieren jedoch menschengemacht sind, ist es ethisch absolut gerechtfertigt, sich hilfsbedürftigen Wildtieren anzunehmen. Wildtiere lassen sich überwiegend im Säuglings-/Kükenalter sowie im kranken bzw. schwer verletzten Zustand sichern. Bei Jungtieren ist ein Sichern oftmals eigentlich gar nicht notwendig. Die Scheu vor dem Menschen ist bei Jungtieren einfach noch nicht richtig ausgeprägt oder sie verlassen instinktiv ihren Platz nicht. Aufmerksam sollten Finder werden, wenn ihnen ein Tier schreiend und/oder bettelnd folgt, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um eine Verzweiflungstat des Tieres.
Der Finder sollte sich unbedingt telefonisch mit Experten in Verbindung setzen und dort beraten lassen. Je nach Tierart gelten unterschiedliche, strenge Gesetze über den Umgang mit Wildtieren und häufig sind einfache Rückführungen zu den Elterntieren möglich.
Der Laie darf sich wilde Tiere in Ausnahmefällen (schwere Krankheit, verwaist) nach §45(5) BNatSchG vorübergehend zur Pflege aneignen. Dies gilt jedoch nicht für Tierarten aus dem Jagdgesetz (Auflistung in §2 (1)BJagdG), für diese Tiere hat der örtliche Jagdausübungsberechtigte die sogenannte Hegepflicht und entscheidet über Versorgung, Verbleib oder Tötung der Tiere. Den Jagdausübungsberechtigten erreicht man über Polizei, Feuerwehr oder die Untere Jagdbehörde. Wer den häufig leichtfertigen Abschuss eines Wildtieres durch Jäger oder Polizei verhindern möchte, bemüht sich bestenfalls vor seiner Fundmeldung um einen sachkundigen Pflegeplatz für das Tier, um eine bestehende Alternative zur Tötung anbieten zu können. Ob der Jagdausübungsberechtigte die Alternative annimmt, ist ihm überlassen. Es darf außerdem nicht außer Acht gelassen werden, dass einige Tierarten aus dem Jagdgesetz nach einer Fehlprägung gesteigertes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen entwickeln (können) oder nicht mehr freigelassen werden dürften. Daher ist die Kontaktaufnahme zu Experten für die jeweilige Tierart grundsätzlich angeraten. Die Aufnahme streng geschützter, nicht dem Jagdrecht unterliegender Tierarten ist dagegen der Naturschutzbehörde des Kreises anzuzeigen. Ein möglicher Schutzstatus ist über das „wissenschaftliche Informationssystem zum internationalen Artenschutz“ prüfbar.
Wildtiere, die mitgenommen wurden, ohne dass ein Notfall bestand, sind möglichst wieder an die exakte Fundstelle zurückzusetzen. Die meisten Wildtierarten (auch Rehe und Hasen!) nehmen ihre Jungtiere bis maximal 48 h später wieder an. Menschlicher Geruch ist dabei nach heutigem Wissensstand kein Ausschlusskriterium für einen Rückführungsversuch. Mit etwas Glück erklärt sich der zuständige Jagdausübungsberechtigte sogar bereit, die Rückführung zu übernehmen und zu überwachen.
Vor der Mitnahme eines Tieres zur Notversorgung sollten auf jeden Fall die gesetzlichen Grundlagen, die Möglichkeit der späteren Wiederfreilassung bei Wildtieren sowie die weitläufigeren Auswirkungen (zB. ein Verhungern der Jungtiere während der Abwesenheit des Elterntieres oder die tagelange Suche der Eltern nach dem vermissten Jungtier) berücksichtigt und abgewogen werden!
Von anderen Säugetieren sind insbesondere Parasiten auf den Menschen übertragbar, jedoch wäre dazu in den allermeisten Fällen längerer Körperkontakt oder das Verschlucken von Fäkalien notwendig. Menschen mit Immunschwäche sollten krank erscheinende Tiere natürlich nicht anfassen. Auch schwangere Frauen sollten sich von fremden Katzen aufgrund des Toxoplasmoserisikos (übertragen durch Kot) fernhalten. Krankheiten von Vögeln sind selten zoonotisch, ein gründliches Händewaschen nach der Sicherung reicht gegen mögliche Erreger üblicherweise aus. Bei Vogelgrippe-Verdacht sollte Abstand gehalten und die Behörden informiert werden. Die (Fuchs-)Tollwut gilt in Deutschland als ausgerottet, lediglich in Fledermäusen können typähnliche Viren noch vorkommen, wobei die Viren über einen Biss übertragen würden.
Das Tragen von Handschuhen wird empfohlen, um Bissen vorzubeugen und an den Tieren möglichst wenig Fremdgeruch zu hinterlassen. Sollte es doch zu einem Biss durch die Haut kommen, ist es angeraten, einen Arzt aufzusuchen, um eingedrungenen Keimen schnell gegenwirken zu können. Wer gerade keine Handschuhe hat, kann auch ein Handtuch, einen Schal oder ein anderes Kleidungsstück für die Sicherung kleiner Fundtiere verwenden.
Abschließend möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ich in mehr als einem Jahrzehnt mit Einfangaktionen, Notfall-Versorgungen und der Dauerpflege kranker Tiere nie selber wegen einem Tier erkrankt bin – auch ist mir aus vergleichbaren Kreisen kein einziger Krankheitsfall bekannt.
Fundkatzen werden von der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung (ausschlaggebend ist hier der Fundort des Tieres) wie „Fundsachen“ behandelt. Es besteht gesetzlich eine sofortige Meldepflicht seitens des Finders bei der Behörde, außerhalb der Sprechzeiten sollte man sich bei der Polizei oder Feuerwehr melden. Die Verwaltung oder Feuerwehr organisiert dann üblicherweise die Unterbringung der Katze, wenn der Finder sich nicht selbst für die Verwahrung zur Verfügung stellt. Verletzte oder extrem geschwächte Tiere sind direkt nach Fund bei einem Tierarzt vorzustellen, die Tierarztrechnung kann häufig über die Gemeindeverwaltung beglichen werden – bestenfalls ruft man VOR dem Tierarztbesuch in der Gemeindeverwaltung an und erklärt den Sachverhalt.
Manche Katzen tragen eine Ohrtätowierung, anhand welcher man im Zentralregister von bspw. „TASSO“ einen Eigentümer erfragen kann. Chips können von den meisten Tierärzten, den Tierheimen und manchen Ordnungsämtern ausgelesen werden.
Verwilderte Katzen können dem Projekt Kitty oder der Katzenhilfe Höxter (Facebook) gemeldet werden. Die Vereine fangen die Katzen mit Lebendfallen, kastrieren sie und lassen sie wieder frei. Freigelassene Katzen werden weiter durch die Vereine betreut. Verwilderte erwachsene Katzen gehören nicht in ein Tierheim, da sie nicht mehr auf Menschen sozialisierbar sind.
Hunde werden von der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung (ausschlaggebend ist hier der Fundort des Tieres) grundsätzlich wie „Fundsachen“ behandelt. Es besteht gesetzlich eine sofortige Meldepflicht seitens des Finders bei der Behörde, außerhalb der Sprechzeiten sollte man sich bei der Polizei oder Feuerwehr melden. Die Verwaltung oder Feuerwehr organisiert dann üblicherweise die Unterbringung des Hundes, wenn der Finder sich nicht selbst für die sog. Verwahrung zur Verfügung stellt. Verletzte oder extrem geschwächte Tiere sind direkt nach Fund bei einem Tierarzt vorzustellen, die Tierarztrechnung kann häufig über die Gemeindeverwaltung beglichen werden – bestenfalls ruft man VOR dem Tierarztbesuch in der Gemeindeverwaltung an und erklärt den Sachverhalt. Auch die Feuerwehr hat die Möglichkeit, verletzte Fundtiere einzufangen und direkt bei einem Tierarzt vorzustellen. Insbesondere bei großen Hunden ist auf Eigensicherung zu achten, um nicht durch den gestressten oder verängstigten Hund verletzt zu werden.
Manche Hunde tragen auch eine Ohrtätowierung, anhand welcher man im Zentralregister von bspw. „TASSO“ einen Eigentümer erfragen kann. Chips können von manchen Tierärzten, den Tierheimen oder gut ausgestatteten Ordnungsämtern ausgelesen werden.
Eine umfassende Beratung zur Versorgung von Wildvögeln, Auffangstationen nach PLZ , Ansprechpartnern, Aufzuchtmöglichkeiten etc. erhalten Sie online bei der Hilfsorganisation "Wildvogelhilfe".
Die häufigsten Fallbeispiele:
Verallgemeinert kann man sagen, dass die meisten Vogelarten eine sogenannte „Ästlingsphase“ haben, in der sie noch nicht flugfähig sind, den erwachsenen Tieren aber schon sehr ähnlich sehen. Leider hält sich hartnäckig das Gerücht, Stadttauben hätten eine solche „Fußgänger-Phase“ nicht und müssten bei Verlassen des Nestes sofort fliegen können, was häufig die Aneignung der angeblich hilflosen Jungtiere legitimieren soll. Jungen Vögeln, die augenscheinlich gesund sind und die flüchten können, hilft man bestenfalls, indem man sie etwas erhöht und geschützt am Fundort absetzt. (siehe auch: Altersbestimmung bei Stadt- und Ringeltaube)
Sind Jungvögel unter den Flügeln noch fast nackt und haben sie auffällig viele gelbe Flaumfedern auf dem Gefieder, handelt es sich um Nestlinge, die zurück ins Nest oder in eine Auffangstation gegeben werden müssten. Meist kann man sie einfach mit der Hand aufheben, da ihnen das Laufen noch nicht gut gelingt.
Menschlicher Geruch an Jungvögeln schreckt die Elterntiere nicht ab!
Erwachsene Vögel, die am Boden sitzen und leicht eingefangen werden können, sind schwer erkrankt oder verletzt. Meist fallen tagaktive Arten nach Sonnenuntergang am Boden sitzend auf, während sich alle gesunden Vögel dann bereits zum Schlafen zurückgezogen haben.
Die Vögel sitzen oder stehen meist mit Buckel vor einer Wand, schließen die Augen und sind in der Koordination gestört. Bei Brüchen in Flügelgelenken besteht die Empfehlung, das Tier vom nächsten Tierarzt euthanasieren zu lassen. Die Amputation von Flügeln verhindert die spätere Freilassung von Wildvögeln und auch bei adulten, plötzlich gehandicapten Stadttauben in Volierenhaltung wird immer wieder von depressiven Verstimmungen berichtet. Junge Stadttauben können sich ggf. an eine Volierenhaltung gewöhnen, sofern sie mit ähnlich gehandicapten Tieren vergesellschaftet werden und weiterhin täglich sehr viel Abwechslung erfahren.
Mögliche Maßnahmen ohne ersichtliche Verletzungen nach dem Aufprall: In einen belüfteten Karton setzen, diesen an einen dunklen und ruhigen Ort stellen und, wenn nach 1-2 Stunden keine deutliche Verbesserung erfolgt ist, den Vogel einem Tierarzt vorstellen bzw. in eine Auffangstation bringen. Manche Tiere berappeln sich und können nach einigen Stunden wieder am Fundort freigelassen werden.
Der Vogel hat oft sichtlich Federn gelassen (meist Schwanzfedern) und sitzt angespannt und zumeist schnabelatmend auf dem Boden. Insbesondere Katzenbisse sind häufig nicht sichtbar, ohne Antibiose stirbt der Vogel jedoch schnell an einer Infektion. Er müsste zügig zum Tierarzt oder in eine Auffangstation gebracht werden, um weitere Behandlungen einzuleiten. Gesunde Amseln beim Sonnenbaden können auch wie "zerstört" aussehen, flüchten jedoch bei Annäherung.
In der warmen Jahreszeit können im Nahbereich von Gewässern gelähmte oder tote Wasservögel vorkommen, was sich bis zu einem Massensterben am Gewässer ausdehnen kann. Dabei handelt es sich um erwärmte Gewässer mit hohem Nährstoffeintrag (zB. Stadtteiche, an denen im Übermaß gefüttert wird oder Gebiete mit stark aufgedüngtem Boden).
Die Vögel vergiften sich beim Gründeln an den Toxinen der Bakterien im Wasser, zeigen daraufhin Lähmungserscheinungen und sterben letztlich an einer Atemlähmung. Verständigen Sie bitte umgehend das Umwelt- oder Veterinäramt des Kreises. Bei Tieren, die noch fressen, kann versucht werden, sie in einer Pflegestelle wieder zu Kräften kommen zu lassen. Manche Typen dieser Erkrankung sind auch für den Menschen tödlich, das sollte berücksichtigt und abgeklärt werden.
Junge Greifvögel, wie bspw. der häufig angetroffene Turmfalke, verlassen den Horst bereits vor Erreichen der vollständigen Flugfähigkeit. Sie hocken dann auf niedrigen Dächern oder gar auf dem Boden. Abhilfe kann man schaffen, indem man das Tier erhöht und geschützt absetzt, damit die Eltern es möglichst ungestört weiterversorgen können.
Junge Schleiereulen Verlassen den Brutplatz erst bei guter Flugfähigkeit.
Waldohreule und Waldkauz dagegen haben eine sehr lange Ästlingsphase und behalten auch lange ihre Dunen, sodass sie optisch noch für hilflose Küken gehalten werden könnten. Sie werden nachts von ihren Eltern weiterversorgt.
Greifvögel und Eulen sollten sowohl im jungen als auch im adulten Alter nicht ohne Schutzausrüstung gesichert werden. Sie sind immer an spezialisierte Ansprechpartner und Stationen zu übergeben, beispielsweise :
Die örtlichen Tierschutzvereine haben ebenfalls Kontakte und organisieren manchmal Mitfahrgelegenheiten zu den spezialisierten Stationen.
Ein Altersvergleich zwischen jungen Stadt- und Ringeltauben.
Nestlinge sind auf die Versorgung und Wärme im Nest angewiesen. Ästlinge sind fußläufig und flatternd unterwegs.
Das wichtigste Merkmal für adulte Tauben ist die Weißfärbung (Verkalkung) der Schnabeloberseite, die erst nach Erlangen der Flugfähigkeit auftritt. Eine Taube, die dann dauerhaft am Boden sitzt, hat ein Problem.
Anlaufstellen für gefundene Igel in Ostwestfalen-Lippe:
Herford: Igelhilfe Herford-OWL, Tel. 0151 21386210
Paderborn: Tierschutzverein Tiere in Not, Tel. 05254 12355
Gütersloh: Igelhilfe Münsterland, Tel. 0157 30951129
Bielefeld: Wildtiere OWL, Tel. 0521 44815758
Eine umfassende Online-Beratung rund um das Thema Igel finden Sie hier: Pro Igel e.V.
Für „Wiederholungstäter“ ist das zugehörige Buch empfehlenswert!
Igel im Spätherbst/Winter:
Igel sind manchmal bis in den Winter hinein aktiv auf Nahrungssuche, sie gehen erst in den Winterschlaf, wenn die Nahrung ausfällt (was unter 0°C nachts der Fall ist). Solange der jeweilige Igel nicht mager aussieht (Hals- und Taillenbereich eingebuchtet, ein gut genährter Igel wäre gleichmäßig rundlich) und ein junges Tier bei Wintereinbruch über 500 g wiegt, kann er am Fundort belassen bzw. dorthin zeitnah zurückgebracht werden. Igel lassen sich auch von Laien mit etwas Anleitung recht einfach aufpäppeln. Im besten Fall sind Gartenbesitzer dazu bereit, einen mageren Igel in Freiheit im Herbst frühzeitig mit Katzennassfutter (Rind, mind. 60%; alternativ auch Rührei) zu unterstützen. Igel erleiden in Gefangenschaft häufig einen Gefangenschaftskoller und werden dann krank, das gilt besonders für adulte Igel, welche sich im Ausbruchswillen durchaus auch selbstverletzen. So niedlich sie auch sein mögen, ab Erreichen der Selbstständigkeit sind Igel reine Wildtiere und möchten mit dem Menschen nichts zu tun haben.
Vermeintlich verwaister Igel:
Junge Igel schauen sich in ihrer Umgebung um und suchen Nahrung auch selbst, sobald sie ihre Zähne bekommen haben. Dabei sehen sie dann schon wie kleine Versionen eines erwachsenen Igels aus und wiegen über 120g. Außer bei augenscheinlicher Krankheit und Schwäche, Verletzung oder ab Spätherbst benötigen sie keine Hilfe. Igelsäuglinge dagegen, die tagsüber allein und noch blind außerhalb des Nestes gefunden werden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verwaist. In der Wurfzeit zwischen August und Oktober geraten kleine Igel auf ihrer Erkundungstour öfters in Gullys oder andere Öffnungen auf der Straße und im Garten.
Igel eingeklemmt
Eingeklemmte Igel haben meist unentdeckte, schwere Verletzungen. Der Igel ist mindestens einen Tag lang nach Befreiung zu beobachten und bei Auffälligkeiten einem Tierarzt vorzustellen. Igel, die längere Zeit eingesperrt und ausgekühlt waren (zB. in Entwässerungsgullis) entwickeln durch die Schwäche meist Infekte wie Lungenentzündungen, was mehrerer Tage Beobachtung und ggf. Behandlung bedarf!
Igel mit schweren Verletzungen, Schwäche
Diese Igel gehören sofort zum Tierarzt. Igel mit schwerverletzten (dauerhaft unbrauchbaren) Vorderpfoten müssen euthanasiert werden. Igel benötigen ihre Vorderpfoten zwingend zum Wühlen nach Nahrung und ihre kilometerlangen nächtlichen Wanderungen. Schwache Igel benötigen Elektrolyte per subkutaner Injektion zur Stabilisierung, da sie sich teilweise nur schwer entrollen und päppeln lassen. Wird das Päppeln doch notwendig, wird dem Igel in „sitzender“ Position seitlich ins Mäulchen ein flüssiges Präparat geträufelt. Als erste Notfallversorgung bietet sich handwarmer, verdünnter Fencheltee an.
Wurm- und Parasitenmittel sollten vom Tierarzt nur dann verabreicht werden, wenn sich vergewissert wurde, dass die jeweiligen Inhaltsstoffe für Igel nicht toxisch sind und der Igel aufgewärmt und stabil ist! Leider sterben regelmäßig Igel an den Folgen einer unbedarften Haustier-Parasitenbehandlung, da sich ihr Stoffwechsel unterscheidet.
Unsere Igel sind Kulturfolger. Wir setzen sie häufig ungeahnten Gefahren aus.
Fledermäuse, die sich in die Wohnung verirrt haben, werden durch ein in der Nacht offenstehendes Fenster wieder hinausfliegen. Nach Ausflug der Fledermaus sollten die Fenster des betroffenen Zimmers in den kommenden Nächten geschlossen bleiben, um einer Rückkehr vorzubeugen.
Eine Aufzucht und Auswilderung von Fledermäusen durch einen Laien ist so gut wie ausgeschlossen. Bereits die Artbestimmung ist sehr komplex und entscheidend für das Überleben der gefundenen Fledermaus, weshalb dringend ein Experte zurate gezogen werden sollte! Desweiteren erlernt eine junge Fledermaus das Jagen in Gesellschaft anderer Fledermäuse, was bei einer Laienaufzucht normalerweise nicht umsetzbar ist. Es sollten bei jedem Handling unbedingt Handschuhe, insbesondere zum Schutz vor einem infektiösen Biss (Tollwutgefahr!), getragen werden.
Die Mutter erkennt ihr Junges an Stimme und Geruch wieder, auch dann, wenn es bereits vom Menschen angefasst worden ist. Fledermausmütter können ihre Jungen durch die Luft mittragen, was eine Rückführung durch „Abholung“ des Jungtieres innerhalb der ersten ein bis zwei Nächte am Fundort möglich macht. In der Zeit von Mai bis August können junge, noch nicht flugfähige Fledermäuse gefunden werden, die möglicherweise aus dem Brutquartier abgestürzt sind. Die Altersbestimmung erfolgt u.a. anhand Durchleuchtens der Flügelknochen : beim diesjährigen Jungtier können die Knochen im Bereich der Flügelgelenke (Epiphysenfuge) noch helle Stellen, sogenannte Wachstumszonen, aufweisen, während bei adulten Fledermäusen die Knochen gleichmäßig verdichtet sind. Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos ist dieser Test jedoch nur unter größter Vorsicht durchzuführen!
Umfangreiche Tipps und Anleitungen sowie die örtlichen Ansprechpartner finden Sie unter Fledermausschutz.de .
Füchse fallen unter das Jagdrecht. Um einem direkten Abschuss vorzubeugen, empfehle ich dringend, sich zunächst mit einer Wildtierstation in Verbindung zu setzen und die Hilfsbedürftigkeit des Fuchses zu erörtern! Leider habe ich auch selbst die Erfahrung machen müssen, wie flapsig Jäger mit Meldungen bezüglich hilfsbedürftiger Füchse umgehen.
Ab ca. der 5. Lebenswoche verlassen Jungfüchse das erste Mal ihren Bau, in diesem Alter wechselt die Fellfarbe vom schokoladenbraunen Babyfell zu rötlich-gelb. Wenn ein Wurf verwaist ist, liegen die Fuchsjunge dauerhaft ruhig am Bau und stoßen immer wieder Rufe aus. Manche Welpen verfolgen aus Verzweiflung auch Spaziergänger. Es ist möglich, verwaiste Welpen, die bereits die Fellfarbe gewechselt haben und sich somit in mindestens der 6. Lebenswoche befinden, vor dem Bau zu füttern. Eine Inobhutnahme zur Aufzucht wäre dann nicht notwendig. Ab Ende Juni können sich die Welpen regulär selbstversorgen.
Jungtiere müssen von den Eltern manchmal auf unterschiedliche Baue umverteilt werden. Es gilt, zunächst abzuwarten, ob die Elterntiere noch vorhanden sind und die Jungen versorgen. Lethargische Welpen sind immer als Notfall zu bewerten.
Zutrauliche adulte Füchse sind nicht automatisch als krank einzustufen und stellen weder für Menschen, noch deren Haustiere eine Bedrohung dar. Sie haben sich lediglich auf eine friedliche Koexistenz mit dem Menschen eingestellt und nutzen die Nahrungsquellen, die wir ihnen bieten.
Sollte man engeren Kontakt zu Füchsen haben, ist eine Entwurmung dieser Füchse ratsam. Der mögliche Infekt mit dem Fuchsbandwurm beim Menschen ist in seiner Auswirkung nicht zu unterschätzen. Im Übrigen können Hunde, die nach Mäusen jagen, ebenso Überträger sein.
Experten für etwaige Fragen und Hilfsangebote finden Sie hier : Fuchshilfe-Karte, alternativ ist auch die Kontaktaufnahme zum örtlichen Tierschutzverein möglich, welcher häufig noch weiterführende Ansprechpartner für Wildtierangelegenheiten hat.
Waschbären wurden in Deutschland mehrfach, teilweise gezielt und teilweise unbeabsichtigt angesiedelt, galten zwischenzeitlich als einheimische Art und sind heutzutage als invasive Art eingestuft. Diese Einstufung ist allerdings nicht als allgemeines Hilfe- oder Auswilderungsverbot zu deuten! Aufgrund der starken Bejagung sollte man sich dem Tier zuliebe jedoch mit dem Gedanken der späteren Haltung in einem Gehege (in einem Wildpark oder privat mit amtlicher Genehmigung) auseinandersetzen. Waschbärjunge ziehen mit ihrer Mutter umher und sind wenig scheu, die Mutter befindet sich jedoch meist versteckt in der Nähe.
Eine Ersteinschätzung, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt und wie weiter verfahren werden kann, erhalten Sie zum Waschbär bei der Hilforganisation Hauptsache Waschbär.
Waschbären in Menschenhand sollten zeitnah entwurmt werden, eine Infektion des Menschen mit dem Waschbärspulwurm kann schwere Auswirkungen haben.
Für Waschbären gibt es kaum spezialisierte Auffangstationen, vielmehr werden sie in Wildtierstationen und Tierheimen versorgt. Es lohnt sich daher, im örtlichen Tierschutzverein nachzufragen.
Mit der rechtlichen Einordnung des Waschbären und anderer Arten beschäftigte sich die DJGT im Rahmen einer Stellungnahme, in dem bisherige Gerichtsurteile, Gesetze und Statistiken gegenübergestellt wurden: „Das Management von invasiven Arten – keine Lizenz zum Töten“ vom 28.02.2024. Die Realität stellt sich trotz des ziemlich eindeutigen Ergebnisses so dar, dass Jägerschaften nicht-tötliche Populationsregulationen strikt ablehnen, was die konservative Haltung von Behörden zum Thema Waschbär leider weiterhin bestärkt.
Wurde ein Nest mit jungen Eichhörnchen zerstört, ist in Ruhe abzuwarten, bis das Muttertier alle Jungtiere in einen Ersatzkobel gebracht hat. Auch menschlicher Geruch an den Jungtieren schreckt die Mutter nicht ab. Junge, verwaiste Eichhörnchen fallen manchmal dadurch auf, dass sie am Hosenbein des Menschen hochklettern oder diesem hinterherlaufen. Handaufgezogene Eichhörnchen neigen später zu Aggressionsverhalten und müssen auf jeden Fall mit Fachkenntnis und geeigneter Unterbringung auf die spätere Auswilderung vorbereitet werden. Eine dauerhafte Haltung in der Wohnung ist nicht artgerecht möglich.
Adulte Eichhörnchen, die sich sichern lassen, sind normalerweise so schwer verletzt, dass sie sofort einem Tierarzt vorgestellt werden sollten.
Eichhörnchen werden häufig von den örtlichen Tierschutzvereinen aufgezogen und zur Auswilderung an passende Stationen weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrer Anfrage an Ihren nächsten Tierschutzverein.
Bei Kollisionsverletzungen (Verkehrsunfall, Fensterscheibe…) nähern Sie sich dem Tier bitte nicht, um es nicht weiter zu ängstigen. Rehwild unterliegt dem Jagdrecht, daher muss eine Meldung an den Jagdausübungsberechtigten erfolgen, wenn das Tier weiterversorgt oder getötet werden muss. Diese Meldung kann über die Polizei erfolgen. Manche Tiere erholen sich nach kurzer Zeit von dem Schock, verletzte Tiere werden üblicherweise getötet. Wenn möglich, nehmen Sie sich bitte etwas Zeit, um die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Tieres aus etwas Entfernung zu beobachten. Hinzugerufene Polizeikräfte werden ein Reh, das nicht flüchtet, zeitnah erschießen. Flüchtige, verletzte Tiere sollten ebenfalls für eine Nachsuche gemeldet werden, um teilweise jahrelanges Leid durch die schweren, nicht-tödlichen Verletzungen zu verhindern. Für erwachsenes Rehwild gibt es keine mir bekannte Auffangstation.
Rehkitze können manchmal in Feld und Flur kauernd gefunden werden. Diese Rehkitze warten dort auf die Rückkehr der Mutter, die nur wenige Male am Tag zum Jungtier zurückkommt. Lassen Sie das Kitz bitte vor Ort liegen, sofern vom Fundort keine konkrete Gefahr ausgeht. Sollten Sie ein Rehkitz angefasst haben, wird der menschliche Geruch die Mutter nicht davon abhalten, ihr Kitz weiter zu versorgen. Nach fälschlicher Aufnahme ist eine beobachtete Rückführung innerhalb von 24h möglich und kann mit etwas Glück durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.
Sollte ein Kitz/Kalb per Hand aufgezogen werden müssen, ist diese Aufzucht unbedingt von einer Auffangstation mit weiteren Kitzen oder Kälbern durchzuführen. Fehlgeprägtes Rehwild, insbesondere die Böcke, entwickeln ansonsten schwerwiegende Verhaltensstörungen, die eine Auswilderung aus Sicherheitsgründen unmöglich machen. Die verbreitete Annahme, Rehböcke dürften deshalb nicht per Hand aufgezogen werden, ist jedoch längst wiederlegt.
Hilfsangebote für Rehe und Hirsche erhalten Sie insbesondere über den NABU (Infohotline : 030-284 984-6000), über die nächste Wildtierstation, beispielsweise in Sachsenhagen oder als Vermittlungshilfe in ihrem örtlichen Tierschutzverein.
Bei Kollisionsverletzungen (Verkehrsunfall, Fensterscheibe…) nähern Sie sich dem Tier bitte nicht, um es nicht weiter zu ängstigen. Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht, daher muss eine Meldung an den Jagdausübungsberechtigten erfolgen, wenn das Tier weiterversorgt oder getötet werden muss. Diese Meldung kann über die Polizei erfolgen. Manche Tiere erholen sich nach kurzer Zeit von dem Schock, verletzte Tiere werden üblicherweise getötet. Wenn möglich, nehmen Sie sich bitte etwas Zeit, um die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Tieres aus etwas Entfernung zu beobachten. Hinzugerufene Polizeikräfte werden ein Wildschwein, das nicht flüchtet, zeitnah erschießen. Flüchtige, verletzte Tiere sollten ebenfalls für eine Nachsuche gemeldet werden, um teilweise jahrelanges Leid durch die schweren, nicht-tödlichen Verletzungen zu verhindern. Für verletzte, erwachsene Wildschweine gibt es keine mir bekannte Auffangstation.
Verwaiste Frischlinge können relativ leicht per Hand aufgezogen werden (unter Berücksichtigung ihrer Trennungsangst und möglichen Beschädigungen der Wohnung), dürfen nach ihrer Aufzucht jedoch nicht wieder ausgewildert werden. Die einzig artgerechte Möglichkeit wäre daher, das Jungtier zeitnah in einer Wildtierpflegestation unterzubringen oder einen Lebensplatz in einem Wildpark zu finden. Eine Fehlprägung auf den Menschen sollte insbesondere bei Keilern dringend vermieden werden.
Hilfsangebote für Wildschweine erhalten Sie insbesondere über den NABU (Infohotline : 030-284 984-6000), über die nächste Wildtierstation, beispielsweise in Sachsenhagen oder als Vermittlungshilfe in ihrem örtlichen Tierschutzverein.
Quellen und weiterführende Literatur:
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